Aus Gründen der Datensicherheit bitten wir Sie höflich, Ihre Nachrichten nicht per E-Mail, sondern über die vorstehenden Kommunikationsportale an uns zu richten.
Telefonisch sind wir wie folgt für Sie erreichbar:
Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden können nur dann als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass erfolgt und die Aufwendungen angemessen sind. An dem geschäftlichen Anlass ändert sich nichts, wenn auch Arbeitnehmer des bewirtenden Unternehmens teilnehmen.