Aus Gründen der Datensicherheit bitten wir Sie höflich, Ihre Nachrichten nicht per E-Mail, sondern über die vorstehenden Kommunikationsportale an uns zu richten.
Telefonisch sind wir wie folgt für Sie erreichbar:
Scheinselbstständigkeit Arbeitnehmer oder selbstständig?
Die Frage nach dem sogenannten Status einer Person, d. h., die Frage, ob eine Person Arbeitnehmer oder selbstständig tätig ist, wird im Sozialversicherungsrecht vor allem beim geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter, im Ehegatten- und Verwandtenarbeitsverhältnis, vor allem aber im Rahmen der Scheinselbstständigkeit gestellt. Die Beantwortung der Frage nach dem sozialversicherungsrechtlichen Status ist von großer Bedeutung.